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  • AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Veranstaltungs-, Bewirtungs und Lieferleistungen


1. Geltung und Vertragsgrundlagen

1.1. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen B.kocht...! Catering und dem Auftraggeber abgeschlossen werden. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2. Allen Verträgen die B.kocht...! Catering erteilt wurden liegen in folgender Reihenfolge zugrunde:
- der Inhalt eines zwischen den Parteien schriftlich geschlossenen Vertrages
- die Auftragsbestätigung
- das Angebot
- dieser AGBs
- die gesetzlichen Bestimmungen des BGBs

1.3. AGBs des Auftraggebers und weitere Vereinbarungen sowie Änderungen und Nebenabreden sind nur in soweit gültig, wie B.kocht...! Catering sich damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat.

1.4. Die Abnahme der Leistung von B.kocht...! Catering gilt als Anerkennung dieser AGBs.

1.5. Sollte eine Bestimmung der AGBs unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

1.6. Dem Auftraggeber ist bekannt, das seine Daten gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

2. Angebot, Angebotsunterlagen und Vertragsabschluß

2.1. Soweit sich aus dem Angebot nichts anders ergibt, ist es freibleibend. Mündliche oder fernmündliche Angebote bedürfen der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung.

2.2. Werden Angebote nach Angaben des Auftraggebers und dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen erarbeitet, übernimmt B.kocht...! Catering keinerlei Haftung für die Richtigkeit der enthaltenen Angaben und Unterlagen, es sei denn, deren Fehler und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.

2.3. Angebote, Planungen, Beschreibungen von Konzepten usw. bleiben, sowie ausdrücklich und schriftlich nichts anderes vereinbart ist, mit allen Rechten Eigentum von B.kocht...! Catering. Der Auftraggeber verpflichtet sich jede anderweitige Verwertung in jeglicher Form zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verarbeitung und die Weitergabe an Dritte sowie die Vornahme von Änderungen ohne audrückliche Zustimmung von B.kocht...! Catering. Bei Zuwiderhandlungen wird eine vom zuständigen Gericht zu bestimmenden Vertragsstrafe fällig.

2.4. Ein Vertragsabschluß kommt nur zustande, wenn dieser schriftlich niedergelegt und der Vertrag rechtswirksam unterschrieben ist. Ein dem Auftraggeber zugesandter Vertrag ist von diesem gegengezeichnet zurückzusenden.

2.5. Der Auftraggeber hat seinen Auftrag für Bestellungen gegenüber B.kocht...! Catering bis spätestens:
- bis 50 Personen 5 Tage vor Veranstaltung
- bis 100 Personen 10 Tage vor Veranstaltung
abzugeben.

2.6. Die verbindliche Meldung der Personenzahlen für Menüs oder Buffets benötigt B.kocht...! Catering bei Veranstaltungen:
- bis 50 Personen 3 Tage vorher
- bis 100 Personen 5 Tage vorher

2.7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, B.kocht...! Catering so früh wie möglich über alle Änderungen des Ablaufs, sowie der Personenzahl zu informieren. Alle Vertragsänderungen sowie neue Angebote sind schriftlich abzufassen und zu bestätigen.

2.8. In Fällen des Rücktritts vom Vertrag durch den Auftraggeber gilt folgende Berechnung:
- Stornierungen sind bei einem Bestellwert von bis zu 1.000,00 € netto bis spätestens 3 Werktage vor Veranstaltung möglich. Ausgenommen hiervon sind Speisen und Getränke die exklusiv für die stornierte Veranstaltung besorgt wurden.
- Bei Stornos über 1.000,00 € netto Bestellwert gilt:

- bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % der Vergütung
- bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % der Vergütung
- bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Vergütung
- bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 % der Vergütung
danach 100% der Vergütung

3. Leistungsumfang

3.1. Zu den Leistungen von B.kocht...! Catering zählen insbesondere alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind.

3.2. Der genaue Gegenstand der Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.

3.3. Zum Lieferumfang gehören die Anlieferung zum Veranstaltungsort sowie die Abholung der Güter nach deren Benutzung. Bei Veranstaltungen mit Fremdküchennutzung ist deren Reinigung ebenfalls enthalten, falls nichts anderes vereinbart wurde.

3.4. Die von uns gelieferte Ware wird hygienetechnisch einwandfrei produziert, gelagert und geliefert. Mit Übergabe der Ware geht die Gefahr auf den Besteller über.

4. Preise

4.1. Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO und zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer.

4.2. Preise gelten bis 30 Tage bei individuellen Angeboten. Nach Ablauf dieser Zeitspanne, ist B.kocht...! Catering berechtigt, die Preiserhöhungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftraggeber kann vom Vetrtrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 10 % über dem Preis bei Vetragsabschluß liegt.

4.3. Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen die nicht von B.kocht...! Catering zu vertreten sind, so ist B.kocht...! Catering berechtigt, den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

4.4. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, durch unverschuldete Transportverzögerungen, nicht termin – oder fachgerechte Vorleistungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, soweit dies nicht Erfüllungsgehilfen von B.kocht...! Catering sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

5. Zahlung, Verzug, Aufrechnung

5.1. Die Rechnungen sind sofort und ohne jeglichen Abzug zahlbar.

5.2. Die Zahlung wir ausschließlich in EURO akzeptiert. Es sind nur Bezahlungen per Überweisung oder bar möglich. Keine Schecks!

5.3. Ab einem Auftragswert von mehr als 1.500,00 € ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % zu entrichten. Zahlbar bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

5.4. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen i.H. Von 3 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

6. Beanstandungen

6.1. Beanstandungen, insbesondere über Speisen, sind am Veranstaltungstage mitzuteilen. Spätere Reklamationen können wegen fehlender Nachprüfungsmöglichkeiten nicht mehr akzeptiert werden.

6.2. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren und den Leistungen von B.kocht...! Catering müssen vom Auftraggeber unverzüglich mündlich bzw. telefonisch, spätestens jedoch innerhalb 2 Tagen nach der Entdeckung schriftlich, dem verantwortlichen Mitarbeiter von B.kocht...! Catering mitgeteilt werden.

7. Gefahrübergang und Haftung

7.1. Bei Anlieferung der Ware hat der Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Person diese zu prüfen. Im Falle von Reklamationen gilt Ziff. 6.

7.2 Mit Übernahme gemäß Ziff. 7.1. der Lieferung bzw. Sachleistung nach Ziff. 3. dieser AGBs durch den Auftraggeber geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung sowie Folgeschäden auf den Auftraggeber über.

7.3. Eine Haftung für eingebrachte Gegenstände jeder Art wird von B.kocht...! Catering nicht übernommen.

8. Erfüllungort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vetragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist Landau i.d. Pfalz soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der BRD.